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   BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92   

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BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92 (https://dejure.org/1993,2237)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1993 - 4 AZR 498/92 (https://dejure.org/1993,2237)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 (https://dejure.org/1993,2237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) - Eingruppierung einer Lehrerin, die in der Türkei Germanistik studiert hat und nun Türkisch für türkische Migrantenkinder unterrichtet - Definition des Begriffs des Faches im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 702
  • BB 1994, 76
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92
    Eine solche dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern der Arbeitnehmer die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (BAGE 34, 173, 178 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Für sich genommen haben die TdL-Richtlinien keine arbeitsrechtliche Bedeutung (Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Demgegenüber hat der Senat den Begriff Fach in den TdL-Richtlinien, die nach einzelvertraglicher Inbezugnahme wie typische Vertragsbedingungen in der Revisionsinstanz selbständig ausgelegt werden können (Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), wesentlich enger ausgelegt (Senatsurteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 28/91 - n.v.; Senatsurteil vom 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 -, n.v.).

  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92
    Das ist insbesondere dann zu bejahen, wenn es um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen (BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Senatsurteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG, zu II der Gründe).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92
    Gegen deren Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch in Ansehung des § 256 ZPO keine Bedenken (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92
    Das ist insbesondere dann zu bejahen, wenn es um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen (BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Senatsurteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG, zu II der Gründe).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92
    Das ist insbesondere dann zu bejahen, wenn es um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen (BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Senatsurteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG, zu II der Gründe).
  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92
    Gegen deren Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch in Ansehung des § 256 ZPO keine Bedenken (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92
    Eine solche dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern der Arbeitnehmer die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (BAGE 34, 173, 178 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • LAG Bremen, 30.07.1992 - 3 Sa 106/90

    Vergütung; Unterrichtsfach; Studiengang; Lehrer ; Muttersprachenunterricht;

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 30. Juli 1992 - 3 Sa 106/90 - aufgehoben.
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 321/92

    Eingruppierung als Lehrer in der Tätigkeit von Realschullehrern mit

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92
    Demgegenüber hat der Senat den Begriff Fach in den TdL-Richtlinien, die nach einzelvertraglicher Inbezugnahme wie typische Vertragsbedingungen in der Revisionsinstanz selbständig ausgelegt werden können (Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), wesentlich enger ausgelegt (Senatsurteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 28/91 - n.v.; Senatsurteil vom 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 -, n.v.).
  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 28/91

    Anwendung von staatlichen Lehrerrichtlinien auf eine im kirchlichen Dienst tätige

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92
    Demgegenüber hat der Senat den Begriff Fach in den TdL-Richtlinien, die nach einzelvertraglicher Inbezugnahme wie typische Vertragsbedingungen in der Revisionsinstanz selbständig ausgelegt werden können (Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), wesentlich enger ausgelegt (Senatsurteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 28/91 - n.v.; Senatsurteil vom 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 -, n.v.).
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Danach mußte sie die Verweisung auf die TdL-Richtlinien und die ergänzenden oder ändernden Fassungen so verstehen, daß die Richtlinien in der - ergänzenden - Fassung angewendet werden sollen, wie sie das Land Bremen nach seinen Verlautbarungen im Amtsblatt für sich gelten lassen will (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Diese sind insbesondere nicht befugt, die Entscheidung des beklagten Landes daraufhin zu überprüfen, ob sie sachlich geboten war (Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP, aaO).

    Selbst wenn man entgegen der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) zu einem solchen Auslegungsergebnis käme, ergäben sich hieraus noch keine Anhaltspunkte für die Eingruppierung der zum Vergleich herangezogenen Nichterfüller.

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 642/94

    Eingruppierung von Lehrern - Bewährungsaufstieg im Öffentlichen Dienst - Anspruch

    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Danach mußte sie die Verweisung auf die TdL-Richtlinien und die ergänzenden oder ändernden Fassungen so verstehen, daß die Richtlinien in der - ergänzten - Fassung angewendet werden sollen, wie sie das Land Bremen nach seinen Verlautbarungen im Amtsblatt für sich gelten lassen will (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Diese sind insbesondere nicht befugt, die Entscheidung des beklagten Landes daraufhin zu überprüfen, ob sie sachlich geboten war (Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP, a.a.O.).

    Selbst wenn man entgegen der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) zu einem, solchen Auslegungsergebnis käme, ergäben sich hieraus noch keine Anhaltspunkte für die Eingruppierung der zum Vergleich herangezogenen Nichterfüller.

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Danach mußte er die Verweisung auf die TdL-Richtlinien und die ergänzenden oder ändernden Fassungen so verstehen, daß die Richtlinien in der - ergänzenden - Fassung angewendet werden sollen, wie sie das Land Bremen nach seinen Verlautbarungen im Amtsblatt für sich gelten lassen will (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Diese sind insbesondere nicht befugt, die Entscheidung des beklagten Landes daraufhin zu überprüfen, ob sie sachlich geboten war (Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP, a.a.O.).

    Selbst wenn man entgegen der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) zu einem solchen Auslegungsergebnis käme, ergäben sich hieraus noch keine Anhaltspunkte für die Eingruppierung der zum Vergleich herangezogenen Nichterfüller.

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 641/94
    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Danach mußte er die Verweisung auf die TdL-Richtlinien und die ergänzenden oder ändernden Fassungen so verstehen, daß die Richtlinien in der - ergänzten - Fassung angewendet werden sollen, wie sie das Land Bremen nach seinen Verlautbarungen im Amtsblatt für sich gelten lassen will (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Diese sind insbesondere nicht befugt, die Entscheidung des beklagten Landes daraufhin zu überprüfen, ob sie sachlich geboten war (Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP, a.a.O.).

    Selbst wenn man entgegen der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) zu einem solchen Auslegungsergebnis käme, ergäben sich hieraus noch keine Anhaltspunkte für die Eingruppierung der zum Vergleich herangezogenen Nichterfüller.

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin

    a) Die Lehrer-RL können wie typische Vertragsbedingungen in der Revisionsinstanz selbständig ausgelegt werden (st. Rspr. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 32) .

    Das, was unterrichtet werden soll, muss Gegenstand und Ergebnis der wissenschaftlichen Ausbildung gewesen sein ( BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe mwN, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 32, zur gleichlautenden Regelung der Richtlinien der Tarifgemeinschaft der Deutschen Länder zur Eingruppierung von im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräften) .

    Soweit die Klägerin im Rahmen ihres Studiums neben den Gebieten "Allgemeine Soziologie" und "Spezielle Soziologie sowie Arbeitstechniken der empirischen Sozialforschung" auch in den Gebieten "Sozialpsychologie und Allgemeine Psychologie", "Volkswirtschaftslehre" sowie im Wahlfach "Pädagogik" studiert hat und darin geprüft worden ist, handelt es sich nur um Teilaspekte des absolvierten Studiums, die die Klägerin aber nicht in die Lage versetzen sollten, in diesen Fächern zu unterrichten (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe mwN, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 32) .

  • LAG Bremen, 25.01.1994 - 1 Sa 184/93

    Eingruppierung eines Lehrers in Vergütungsgruppe nach BAT; Anwendbarkeit des

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  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 236/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    (1) Der Begriff "Schulfach" wird in der EntgO-L - ebenso wie der Begriff "Fach" iSd. früheren Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (vgl. dazu BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b aa der Gründe)  - in demselben Sinne verwendet wie in den einschlägigen Lehrerausbildungsgesetzen und Lehramtsprüfungsordnungen der Länder (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Januar 2023 Teil IIIb 3/2 - Nichterfüller, Lehramtslehrkräfte Rn. 318) .

    Die Lehrkraft muss allein aufgrund des Studiums, ohne weitere Ausbildung in wesentlichen Teilen des Unterrichtsangebots, in der Lage sein, das betreffende Fach zu unterrichten (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 21; 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe) .

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 238/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    b) Der Begriff "Schulfach" wird in der EntgO-L - ebenso wie der Begriff "Fach" iSd. früheren Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (vgl. dazu BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b aa der Gründe) - in demselben Sinne verwendet wie in den einschlägigen Lehrerausbildungsgesetzen und Lehramtsprüfungsordnungen der Länder (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Januar 2023 Teil IIIb 3/2 - Nichterfüller, Lehramtslehrkräfte Rn. 318) .

    Die Lehrkraft muss allein aufgrund des Studiums, ohne weitere Ausbildung in wesentlichen Teilen des Unterrichtsangebots, in der Lage sein, das betreffende Fach zu unterrichten (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 21; 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe) .

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08

    Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Bundeswehrfachschule

    IIa, ausdrücklich auf Angestellte mit abgeschlossener "wissenschaftlicher Hochschulbildung" abstellt (für weitere Beispiele vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 32 und 17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 114).
  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 235/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    (1) Der Begriff "Schulfach" wird in der EntgO-L - ebenso wie der Begriff "Fach" iSd. früheren Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (vgl. dazu BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b aa der Gründe)  - in demselben Sinne verwendet wie in den einschlägigen Lehrerausbildungsgesetzen und Lehramtsprüfungsordnungen der Länder (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Januar 2023 Teil IIIb 3/2 - Nichterfüller, Lehramtslehrkräfte Rn. 318) .

    Die Lehrkraft muss allein aufgrund des Studiums, ohne weitere Ausbildung in wesentlichen Teilen des Unterrichtsangebots, in der Lage sein, das betreffende Fach zu unterrichten (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 274/09 - Rn. 21; 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - zu B II 2 b bb der Gründe) .

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11

    Eingruppierung eines Lehrers - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 237/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 563/96

    Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96

    Eingruppierung: Gleichbehandlung bei Richtlinien

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 2 Sa 295/07

    Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94

    Eingruppierung von Lehrern: Bewährungsaufstieg

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 464/93

    Anforderungen an die tarifliche Eingruppierung einer staatlich anerkannten

  • LAG Bremen, 02.03.1994 - 2 Sa 348/93

    Eingruppierung; Vergütung; BAT; Lehrer; Ausbildung; Bewährungszeit ;

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 561/96

    Eingruppierung: graduierter und diplomierter Bekleidungsingenieur an einer

  • LAG Thüringen, 13.11.1995 - 8 Sa 1504/94

    Eingruppierung: Grundschullehrer in Thüringen

  • LAG Sachsen, 22.02.2000 - 7 Sa 1295/98

    Eingruppierungsfeststellungsklage; Vergütungsgruppe II a BAT-O;

  • LAG Bremen, 01.10.1997 - 3 Sa 107/95

    Eingruppierung einer Diplomsozialpädagogin an einer Sonderschule; Gerichtliche

  • LAG Sachsen, 09.05.2000 - 5 Sa 445/99
  • LAG Thüringen, 13.11.1995 - 8 Sa 800/94

    Eingruppierung: Grundschullehrer in Thüringen

  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.1994 - 3 Sa 3/94

    Eingruppierung eines Wohnberaters; Verbraucherzentrale

  • LAG Thüringen, 03.06.1996 - 6 Sa 621/95

    Eingruppierung eines Sonderschullehrers in Vergütungsgruppe; Zulässigkeit einer

  • ArbG Dresden, 24.02.2004 - 7 Ca 5000/03

    Anspruch auf Entfernung einer Ermahnung und einer Abmahnung aus der Personalakte;

  • ArbG Dresden, 07.05.2002 - 7 Ca 8876/01

    Klage einer Arbeitnehmerin (Krankenschwester) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung

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